Honorarsätze für personzentrierte psychotherapeutische Leistungen

 

Die nachfolgende – unvollständige - Übersicht stellt mein Leistungsangebot und die Honorare für meine Person­zen­trierte Psychotherapeutische Behandlung dar und ist an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP-TP – tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) für Private Krankenkassen und Beihilfestellen angelehnt.

Honorare für Personzentrierte Psychotherapie und Personzentrierte Kinder-Spieltherapie

Ziffer

Beschreibung

Grundwert

Faktor

Honorar

1

Beratung mittels Fernsprecher (je begonnenem 15 Minuten-Inter­vall). Die­ser Ko­sten­satz wird auch für Tele­fo­nate mit Eltern/Sor­ge­be­rech­tig­ten und für tele­fo­ni­sche konzilia­tori­sche Kontakte mit Lehrern, Ärzten usw. be­rech­net.

4,660€

2,300

10,72€

808

Einleitung/Verlängerung der Personzen­trier­ten Psycho­the­rapie – ein­schließlich Antrag auf Fest­stel­lung der Leistungs­pflicht im Rahmen des Gutachter­verfahren (Stundensatz).

23,314€

2,300

53,62€

85

Bearbeitung von Therapieanträgen für die Krankenkasse/Beihilfestelle (Stundensatz)

29,143€

2,300

67,03€

855

Anwendung und Auswertung projektiver Test­ver­fah­ren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schrift­li­cher Auf­zeich­nung

32,930€

2,300

75,74€

857

Diagnostik und Auswertung von Fragebögen zu Beginn und am Ende der Therapie

6,761€

2,300

15,55€

860

Erhebung einer biographischen Anamnese mit schriftlichen Aufzeich­nun­gen zur Einleitung und Indikationsstellung bei Personzen­trier­ter Psy­cho­therapie.

53,620€

2,300

123,33€

861

Personzentrierte Psychotherapie bzw. Person­zen­trierte Kinder-Spiel­the­rapie, Einzeltherapie, mind. 50 Minuten. Dieser Kostensatz wird (als Stun­densatz gem. Zeitverbrauch) auch für El­tern­gespräche und kon­ziliatorische Kontakte mit Lehrern, Ärzten etc. berechnet. Falls zu­sätzliche Fahrtkosten-/zeiten anfallen, wer­den die­se separat be­rech­net.

43,717€

2,300

(ermässigt 1,800*)
(ermässigt 1,300*)

100,55€

(ermässigt
(78,69€*)
(ermässigt
(56,83€*)

861v

- Video-basierte The­ra­pie­ge­sprä­che (nur fallweise im Rahmen einer lau­fen­den Einzelbehandlungen) - Person­zentrierte Psychotherapie, Einzel­therapie, mind. 50 Minuten

43,717€

2,300

100,55€

861g

- Therapeutische Sitzungen mit meh­reren Teil­neh­mern (Gruppen­therapie, 50 Minuten) pro Teilnehmer

30,000€

1,000

30,00€

o.Z.

Lehrtherapie bzw. Supervision (50 Minuten)

90,00€

1,000

90,00€

o.Z.

Personzentrierte Psychotherapie für Paare (90 Minuten)

150,00€

1,000

150,00€

 

Bitte beachten Sie: Leistungen sind grundsätzlich durch die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstat­tungs­fähig, vor­aus­gesetzt psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie gehört zu den Lei­stun­gen des individuellen Versicherungsvertrages bzw. der Beihilfeleistung.

* Ermässigte Honorarsätze können für selbstzahlende Patienten vereinbart werden, wenn dies aufgrund der wirt­schaft­lichen Situation der Patienten geboten er­scheint (Bruttoeinkommen liegt erheblich unter der Versicherungspflichtgrenze von €5.360). Der 1,8-fache Kassensatz wird berechnet, wenn das Einzel-/Haushaltsbrutto über €3.000/4.500 liegt. Der 1,3-fache Kassensatz wird berechnet, wenn das Einzel-/Haushaltsbrutto unter €3.000/4.500 liegt. Das Monats-Brutto-Haushalts-Einkommen errechnet sich als Summe aller Monats-Brutto-Einkommen der zum Haushalt gehörenden Personen.
Die Tabelle gilt nicht für gesetzliche Krankenkassen.

In besonderen Fällen kann ggf. über das Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen abge­rech­net werden.

Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Gesetzlichen oder Privaten Krankenkasse.